- Unterbilanz
- mit verschiedenen Inhalten verwendeter Begriff.- 1. Bei Kapitalgesellschaften ist eine U. gegeben, wenn nach Verrechnung mit den ⇡ offenen Rücklagen in der ⇡ Jahresbilanz oder in einer Zwischenbilanz (mindestens) ein Verlust in Höhe des halben ⇡ gezeichneten Kapitals vorliegt (vgl. § 92 I AktG, § 49 III GmbHG). Die Bewertung zur Ermittlung der U. erfolgt nach den Grundsätzen für die Jahresbilanz. Bei U. besteht die Verpflichtung des Vorstands bzw. der Geschäftsführer zur Verlustanzeige gegenüber Gesellschafterversammlung (ähnlich bei Genossenschaften).- 2. Bei Kapitalgesellschaften wird bei U. in der Jahresbilanz auf der Aktivseite ein Fehlbetrag gemäß § 268 III HGB (buchmäßige Überschuldung) ausgewiesen, soweit die Verluste das gezeichnete Kapital übersteigen. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften entspricht dem Fehlbetrag das ⇡ negative Kapital bzw. der negative Saldo aller Kapitalkonten.- 3. U. im Fall einer ⇡ Überschuldungsbilanz wegen mangelnder Deckung der Schulden durch das Vermögen.
Lexikon der Economics. 2013.